
Mit dem Verbandsbeschwerderecht erhält die Natur eine Stimme. Für die Natur besonders heikle Projekte können so auf die Vereinbarkeit mit der Natur- und Umweltschutzgesetzgebung überprüft werden.
Mit dieser Homepage geben die wichtigsten beschwerdeberechtigten Organisationen einen Einblick in ihre Tätigkeit und das seit 1966 bestehend Recht.
Unter der Rubrik „Archiv Kampagne“ sind die Materialien und Argumentarien zur Eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2008 abrufbar.
Für weitergehende, aktuelle Informationen oder Fragen können Sie sich direkt an die beschwerdeberechtigten Organisationen wenden.
Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.