Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass der Vollzug des Verbandsbeschwerderechts gezielt verbessert wird. Wie er bei der Beantwortung von Vorstössen aus dem Parlament festhält, sind Korrekturen möglich bei der Verfahrensdauer, der Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie bei der Transparenz bezüglich verbandsinterner Verfahren und Vereinbarungen zwischen Bauherrschaft und Beschwerdeführenden. Er weist zudem darauf hin, dass Vorschriften zur Verfahrensbeschleunigung vorab im Kompetenzbereich der Kantone liegen.
Der Bundesrat hat am Freitag zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zum Verbandsbeschwerderecht Stellung genommen. Ein Verzicht auf dieses Instrument kommt für ihn nicht in Frage. Es wurde seinerzeit im Natur- und Heimatschutzgesetz sowie im Umweltschutzgesetz verankert, um die Durchsetzung des Umweltrechts zu gewährleisten: Die Interessen der betroffenen natürlichen und juristischen Personen sind in der Regel nicht identisch mit den Zielen des Umweltschutzgesetzes. Das Verbandsbeschwerderecht stellt sicher, dass Volks- oder Behördenentscheide über umweltbelastende Anlagen durch die zuständigen Rechtsmittelinstanzen unabhängig überprüft werden und ein Ausgleich stattfindet.
Das Instrument hat sich in langjähriger Praxis bewährt. Würde das Verbandsbeschwerderecht aufgehoben, müssten andere Instrumente eingeführt werden, die den korrekten Vollzug des Umweltrechts sicherstellen. Es gibt indessen Mängel und mutmassliche Missbräuche – etwa im Bereich der finanziellen Vereinbarungen zwischen Beschwerdeführenden und Bauherrschaft –, die entschieden zu bekämpfen sind.
Der Bundesrat sieht zusätzlich zu den bereits ergriffenen Massnahmen (siehe Kasten 1) weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Diese betreffen eine Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechts. Dies deckt sich mit der Stossrichtung, welche die Rechtskommission des Ständerates am 23. August 2003 skizziert hat, anlässlich der Behandlung der parlamentarischen Initiative Hofmann.
Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.