Das Beschwerderecht – konstruktiv und effizient

63% der Beschwerden werden teilweise oder ganz gutgeheissen (vgl. A. Flückiger, Ch.-A. Morand, Th. Tanquerel (2005): Wie wirkt das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen?, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern).
Mit anderen Worten: In all diesen Fällen wäre ohne Beschwerde gegen geltendes Recht verstossen worden. Beschwerden aus anderen Gründen werden lediglich zu 18.5% gutgeheissen, sie werden also viel öfter ohne Aussicht auf Erfolg erhoben. Hinzu kommt, dass nur 1% aller Beschwerden von Umweltverbänden stammen. Um Beschwerden zu vermeiden, werden Bauprojekte heute vermehrt frühzeitig auf ihre Umweltauswirkungen überprüft und optimiert.
Das Verbandsbeschwerderecht ist damit effizient, wirksam und konstruktiv. Andere Mittel zum Vollzug des Umweltrechts sind wesentlich aufwändiger und teurer.

Statistiken und Auswertungen

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.