Das Verbandsbeschwerderecht ist für die Schweizer Bevölkerung wichtig. Damit kann sie dafür sorgen, dass die zum Schutze der Menschen erlassenen Vorschriften eingehalten sowie Gesundheit und Wohlbefinden nicht von anderen Interessen überrollt werden.
Im Gegensatz zu den Rekursen einer konkurrierenden Bauunternehmung gegen die Vergabe des Bauloses Erstfeld haben die Einsprachen der Umweltorganisationen den Bau der NEAT weder verzögert noch verteuert.
Mit dem Beschwerderecht sorgen die Umweltorganisationen dafür, dass auch noch unsere Kinder die schönen Schweizer Landschaften bewundern können.
Die Behörden sind mit den Bauherren vielschichtig und eng verbunden. Sie vollziehen die Umwelt- und Naturschutzgesetze oft nur ungefähr. Ich habe das im Kanton Graubünden hautnah erlebt, wo beinah die letzten wilden Alpentäler den Kraftwerksgesellschaften und Stromkonzernen verkauft wurden. Das einzig wirksame Mittel in solch einem ungleichen Kampf um Rohstoffe, wirtschaftliche Interessen, unsere Lebensgrundlagen und die Rettung ungebändigter Schönheit ist das Verbandsbeschwerderecht. Nur mit ihm kann eine unabhängige, gerichtliche Überprüfung erreicht werden. Es zu sichern ist zentral, im Namen der Natur. Sie trägt auch uns.
Wie sähe die Schweiz heute aus, wenn es das Beschwerderecht der Umweltverbände nicht gäbe ! Das Simmental wäre eine Autobahn, das herrliche Rebgebiet von Lavaux (heute unter UNESCO-Schutz) mit Villen und Wohnblöcken verunstaltet, unsere Seen wären von Wasserflugzeugen verlärmt, unsere letzten noch intakten Landschaften wehrlos dem Betonfrass ausgeliefert. Das Verbandsbeschwerde-recht ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und ein Garant für eine menschenwürdige Zukunft unserer Kinder.
Der Druck auf die Berge ist enorm. Immer weiter und immer höher hinauf greift die Zivilisation. Deshalb braucht es das Verbandsbeschwerderecht – damit auch kommende Generationen die Wildnis in den Bergen erleben dürfen.
Die Naturfreunde Schweiz NFS werden alles in ihrer Möglichkeit stehende unternehmen, damit das Verbandsbeschwerderecht erhalten bleibt.
Das Beschwerderecht ermöglicht es den Umweltverbänden, in Verhandlungen mit Bauherrschaften als ernstzunehmende Partner aufzutreten und markante Projektverbesserungen zugunsten der Umwelt und der Lebensqualität der Bevölkerung zu erzielen. Sollte es zu einem Gerichtsentscheid kommen, verfügen die Umweltorganisationen über keine Sonderrechte - es sind immer die Richter, die entscheiden.
Seit 1966 setzen die Schweizer Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen das Beschwerderecht sparsam und verantwortungsbewusst ein. Entstanden ist das Recht, weil es für einen wirkungsvollen Natur- und Heimatschutz mehr braucht als nur ein gutes Gesetz. Die Organisationen helfen innerhalb des gesetzlichen Rahmens, Projekte in besonders empfindlichen Landschaftsräumen oder mit grossen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu verbessern.
Der Rheinaubund vertritt die Anliegen des Gewässer-, Landschafts- und Naturschutzes und setzt sich für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ein. Deshalb überprüft er laufend grössere und kleinere Projekte und strebt dabei Konsenslösungen an. Die Verbandsbeschwerde ist jedoch eine unverzichtbare Option, um die gesetzlich festgelegten ökologischen Auflagen durchzusetzen.
Für den SAC als insgesamt eher bürgerlich-liberaler Verband ist das Verbandsbeschwerderecht – wohlgemerkt damals eingeführt von bürgerlich-liberalen Leuten! – ein unverzichtbares demokratisches Instrument. Wie alle andern Verbände wenden wir es äusserst überlegt an, es ist immer letzte Option nach Dialog und Mitsprache.
Solange Bauherren und Behörden unsere Umweltgesetze nicht einhalten, brauchen Eichen, Fink und Forelle einen Anwalt.
Die vom Fischerei-Verband lancierte Eidgenössische Volksinitiative "Ja zu lebendigem Wasser" will das Mitsprache- und Beschwerderecht im Gewässerbereich sogar stärken. Unsere einheimischen Fische brauchen renaturierte Gewässer und Schutz vor Schwall- und Sunkwirkungen. Das Beschwerderecht schafft einen wichtigen Ausgleich ohne die Nutzung unserer Wasserenergie zu verhindern
Die Höhlenforscher, die durch ihre Aktivitäten permanent mit der Natur
in Berührung kommen, gehören häufig zu den Ersten, die die
Beeinträchtigungen der Umwelt entdecken, v.a. wenn es um das Grundwasser geht.
Das Verbandsbeschwerderecht ermöglicht der SGH nicht nur, die krassesten Fälle aufs Tapet zu bringen, sondern verpflichtet die SGH auch, die Öffentlichkeit für die Probleme zu sensibilisieren, die auf den Karstgebieten lasten und deren Integrität beeinträchtigen.
Für nachhaltige Arbeitsplätze und soziale Sicherheit in einer gesunden Umwelt.
Mit einem Kodex stellt der Schweizer Heimatschutz SHS eine verantwortungsbewusste Anwendung des Beschwerderechtes sicher. Damit verhindert er wirkungsvoll unsinnige Verzögerungen.
Der Schutz der Natur und Umwelt ist ein zentrales Anliegen der Schweizer Wanderwege. Darum setzen wir uns aktiv dafür ein, dass Wandern und Wanderwege in Einklang mit der Natur und Umwelt stehen. Das Verbandsbeschwerderecht ist für uns ein wirksames Mittel, diese Vorgaben durchzusetzen.
Das Verbandsbeschwerderecht ist ein unabdingbares Instrument des Landschaftsschutzes. Die Stiftung Landschaftsschutz verwendet es seit bald dreissig Jahren, mit Zurückhaltung und grossem Erfolg!
Mit dem Beschwerderecht können Entscheide von Behörden durch eine gerichtliche Instanz überprüft werden. Nur wenn die Betroffenen dieses Recht haben, ist gewährleistet, dass die Beschlüsse der Verwaltung dem geltenden Recht entsprechen. Beim Natur- und Umweltschutz ist die Natur die Betroffene und die Natur- und Umweltschutzverbände sind ihre einzigen ideellen Vertreter.
Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) wendet das Beschwerderecht - nach sorgfältiger Prüfung - bei Verkehrsanlagen, publikumsintensiven Nutzungen sowie bei Anlagen an, die sich durch den von ihnen verursachten Verkehr negativ auf die Umwelt auswirken. Bei publikumsintensiven Nutzungen soll ein massgeblicher Teil der Kundschaft die Anlage mit umweltverträglichen Verkehrsmitteln erreichen können.
Das Verbandsbeschwerderecht wird auch in Zukunft notwendig sein, um sicher zu stellen, dass die richtige Abwägung zwischen Wirtschafts- und Umweltinteressen nicht nur beim Erlass der Gesetze durch National- und Ständerat, sondern auch bei deren Anwendung durch Gemeinden und Kantone zum Tragen kommt. Ohne das Verbandsbeschwerderecht wäre die Umwelt, die Existenzgrundlage von uns allen, die grosse Verliererin.
Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.