Breite Allianz für Beschwerderecht

 

Aus allen Landesteilen und über alle Parteigrenzen hinweg hat sich eine neue Allianz von 16 Organisationen und 956’300 Mitgliedern formiert. Sie kämpft für den vollumfänglichen Erhalt des Verbandsbeschwerderechts.

Anlässlich einer Medienkonferenz in Bern plädierten Vertreter des Schweizerischen Alpenclubs sowie sämtliche Umweltorganisationen für eine Beendung der endlosen Debatte rund um das Verbandsbeschwerderecht. Mit Support von bürgerlichen Politikern forderten sie den Ständerat auf, den Stellenwert des Verbandsbeschwerderechts für eine attraktive, vielfältige Schweiz anzuerkennen und von Schwächungen des Umweltrechts abzusehen. Die 16 Organisationen von A wie Alpenclub bis V wie Vogelschutz verkörpern gemäss Beat Jans von Pro Natura mit ihrer breiten Abstützung in allen Landessprachen und Regionen typische schweizerische Eigenschaften. „Wir verstehen unsere Arbeit zur Erhaltung des Verbandsbeschwerderechtes als Allianz für eine attraktive, lebendige Schweiz“ bekräftigt Jans. Alpenclub und SVP- Politiker für starkes Beschwerderecht Der Schweizerische Alpenclub (SAC) setzt sich seit 140 Jahren für eine intakte Alpenwelt ein. Der SAC nimmt daher dezidiert gegen eine Schwächung oder gar Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts (VBR) Stellung. Der SAC tut dies als Organisation, die in ihrer Gesamtheit einer liberalen gesellschaftlichen und politischen Grundhaltung verpflichtet ist. Jöri Schwärzel, Präsident der Umweltkommission des SAC: „Das VBR leistete enorme Dienste am Wohle dieses Landes. Die Schweiz ist für seinen volkswirtschaftlich wichtigen Alpentourismus auf attraktive, vielfältige Landschaften und eine unversehrte Natur angewiesen.“ Ins gleiche Horn stösst Robert Schmid, SVP-Fraktionschef des Stadtparlaments St. Gallen. Als engagierter Präsident des Naturschutzvereins St. Gallen und Umgebung zeigte er an konkreten Beispielen den Stellenwert des Beschwerderechts auf. „Es sind nicht grüne Fundamentalisten, die unsere Arbeit beanspruchen. Es sind die Bedürfnisse der Natur in unserer unmittelbaren Umgebung.“ Für den SVP-Politiker ist die Sorge um die Natur nicht an Parteigrenzen gebunden. „Das Verbandsbeschwerderecht gibt uns das Gewicht, dass wir ernst genommen werden, dass auch weniger verantwortungsbewusste Bauherren die Natur nicht ausser Acht lassen können.“ Schmid ist überzeugt, dass dies nicht zum Schaden der Wirtschaft ist. Mit konkreten Fallbeispielen von Bolle di Magadino (jahrelang illegaler Kiesabbau in geschützter Ticino-Flussmündung) über Seedamm-Center Pfäffikon (ungenügender Schutz der Luft) bis hin zu einer Grossüberbauung in Vufflens-Aclens, Vallée de La Venoge schaffen die Umweltorganisationen Transparenz. Die Organisationen fordern, dass der Ständerat einen Schlussstrich unter die endlosen Diskussionen rund um das VBR setzt. Sie sind optimistisch, dass sich nach zahlreichen polemischen Angriffen die Sachpolitik im Ständerat durchsetzt. Aktuelle Debatte um das Beschwerderecht – Haltung der Verbände Am 6. Oktober 2005 ist die Parlamentarische Initiative Hofmann im Ständerat traktandiert. Diese Initiative will Umweltverträglichkeitsprüfung und Verbandsbeschwerderecht „verwesentlichen“. Die Rechtskommission des Ständerates hat das Geschäft seit Februar 2004 unter dem Präsidium von Rolf Schweiger (FDP) intensiv vorbereitet. Sie hat dabei zahlreiche Thesen überprüft und u.a. die Stossrichtung der FDPInitiative abgelehnt: das Verbandsbeschwerderecht soll auch nach Beschlüssen von Parlamenten oder Gemeindeversammlungen explizit weiterhin möglich sein. Die Rechtskommission hat zudem umfassende Recherchen zu allfälligen Missbräuchen oder unstatthaften Zahlungen durchgeführt. Fazit: Die Rechtskommission des Ständerates hat keine Missbräuche festgestellt. Unverdächtiger Support Zahlreiche Kantonsregierungen (namentlich Bern, Baselland und Zürich), wissenschaftliche Institutionen wie die Universität Genf sowie der Bundesrat bestätigen, dass das Verbandsbeschwerderecht (VBR) einen wichtigen Ausgleich schafft, dass es kaum zu Schwierigkeiten im Vollzug kommt und sich das Instrument in der Praxis bewährt. Unnötige Schwächung des Beschwerderechts Trotzdem schlägt nun die Rechtskommission des Ständerates Gesetzesanpassungen vor, die das VBR und damit die effektive Durchsetzung des gültigen Umweltschutzrechtes zu schwächen drohen. So werden Einsprachemöglichkeiten eingeschränkt. Die Organisationen müssen zudem mit der Auferlegung von Verfahrenskosten rechnen, obwohl sie die Rechtsmittel zur Durchsetzung des Natur- und Umweltschutzes stellvertretend für die Natur und keinesfalls aus Eigeninteresse ergreifen. Weiter sieht die Rechtskommission vor, Verhandlungen oder Gespräche zwischen Gesuchstellern und Umweltorganisationen zu erschweren. Dies laufe auch den Interessen von Investoren zuwider, bemängeln die Umweltorganisationen. Sie fordern den Ständerat daher auf, die Vorlage nachzubessern. Weitere Auskünfte: Philipp Maurer, Heimatschutz, 079 737 60 77; David Häne, WWF, 01 297 22 41; Beat Jans, Pro Natura, 076 346 86 43; Adrian Schmid, VCS, 076 342 39 51; François Turrian, ASPO/BirdLife-Suisse, 079 318 77 75; Raimund Rodewald, SL, 031 312 20 01;

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.