Deutliche Worte für den Erhalt des Verbandsbeschwerderechts

 

16 Umweltorganisationen nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat hinter das Verbandsbeschwerderecht und gegen die populistische Initiative des Zürcher Freisinns stellt. Der unausgegorene Initiativtext wäre ein Schlag gegen die Natur und reine Zwängerei. Ein Vorschlag zur Revision der Gesetzesgrundlagen des Beschwerderechts liegt auf dem Tisch des Nationalrates. Damit die Umweltorganisationen allerdings hinter Revision stehen können, darf der Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates nicht weiter verschärft werden.

Die am 11. Mai 2006 vom Zürcher Freisinn eingereichte eidgenössische Volksinitiative kam nur dank dem Einsatz von 1,2 Mio. Franken zustande. Die Initiative gibt vor, das Beschwerderecht nur einschränken zu wollen, setzt es aber faktisch ausser Kraft. Ausserdem zielt sie auf Umweltorganisationen und das Beschwerderecht, trifft jedoch die Lebensqualität der Menschen und die Natur. Die Initiative ist rechtsstaatlich bedenklich, weil sie die in demokratischen Verfahren verabschiedeten Natur- und Umweltschutzgesetze nicht erwähnt. Wenn sich eine kleine Minderheit mittels einer Gemeindeversammlung über die für alle Schweizer geltenden Gesetze hinwegsetzen könnte, so wäre das in höchstem Mass undemokratisch. Genau dies ist die Absicht der Initiative und genau dies kritisiert der Bundesrat überaus deutlich. Die Verabsolutierung von Entscheiden von Gemeindeversammlungen oder Parlamenten passt weder zu einem Rechtsstaat noch zur FDP. Angesichts der anhaltenden Zersiedelung, dem zu erwartenden Boom beim Zweitwohnungsbau etc. setzt die Initiative zudem die falschen Signale. Zwängerei auf Kosten der Natur Das Verbandsbeschwerderecht ist mittels der parlamentarischen Initiative Hofmann (SVP, Zürich) in Parlament und Öffentlichkeit hinlänglich diskutiert worden. Eine entscheidungsreife Gesetzesrevision liegt vor. Im Nationalrat wird in der Herbstsession aller Voraussicht nach das Ende der überlangen Diskussionen eingeleitet. Aus der Sicht der Umweltorganisationen darf der Vorschlag der vorberatenden Rechtskommission keinesfalls weiter verschärft werden. Auch so wird das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt. Minderheitsanträge, die das Beschwerderecht weiter einschränken wollen, sind inakzeptabel. Argumentarium zur Initiative unter siehe: www.verbandsbeschwerde.ch; Rubrik Unterlagen Für weitere Auskünfte: Raimund Rodewald, Stiftung für Landschaftsschutz, 079 406 40 47; Philipp Maurer, Heimatschutz, 044 254 57 00; Carsten Schmidt, WWF, 076 393 30 60; Beat Jans, Pro Natura, 076 346 86 43; Adrian Schmid, VCS, 076 342 39 51; François Turrian, ASPO/BirdLife-Suisse, 079 318 77 75; Christof Dietler, Koordination Verbandsbeschwerderecht, 079 777 78 37.

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.