Das Verbandsbeschwerderecht ist nützlich und produktiv – jetzt müssen Planung und Vollzug in Bund und Kantonen gestärkt werden.

 

Die Umwelt- und Naturschutzverbände weisen die Kritik am Verbandsbeschwerderecht zurück. Die wahren Probleme sind nicht das Verbandsbeschwerderecht, sondern die mangelnde Koordination von Umweltrecht und Raumplanung im Bund, das "laissez-faire" in einzelnen Kantonen und Gemeinden sowie das Fehlen von Verfahrensfristen in Behörden und Gerichten. Die Umweltverbände fordern daher, dass der Bund planerisch aktiver wird, und dass Behandlungsfristen für Behörden und Gerichte eingeführt werden. Um Konflikte schon gar nicht entstehen zu lassen, fordern sie eine Vereinheitlichung der kantonalen Baurechte sowie die Einführung eines Verbandsbeschwerderechts für UVP-Vorhaben im Raumplanungsgesetz. Auch die Einführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) soll geprüft werden.

Für die elf Umwelt- und Naturschutzverbände ist klar: An der Substanz des Verbandsbeschwerderechts darf nichts verändert werden. Dieses Mittel ist effizient und wichtig für den Interessensausgleich. Ein Abbau ist kontraproduktiv und widerspricht dem Verfassungsauftrag zur nachhaltigen Entwicklung. Die Umweltverbände rufen in Erinnerung, dass allein zwischen 1972 und 1997 eine Bodenfläche in der Grösse des Kantons Schaffhausen unter Strassen, Siedlungen und Freizeitanlagen verschwand, und dass die Immissionswerte für Stickoxide, lungengängigen Feinstaub und Ozon überschritten werden. An dieser Entwicklung sind die so genannten "publikumsintensiven Einrichtungen" (z.B. Grosseinkaufszentren) mitschuldig. Das Verbandsbeschwerderecht wird erst dann wirksam, wenn alle anderen planerischen Instrumente zur Verhinderung von Wildwuchs und Umweltzerstörung versagt haben. Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz sowie François Turrian vom Schweizer Vogelschutz belegen anhand von Beispielen aus der Deutsch- und Westschweiz, "dass ohne das Verbandsbeschwerderecht manche Postkarte neu gedruckt werden müsste." Die echten Probleme Nicht das Verbandsbeschwerderecht ist das Problem, sondern die mangelnde Koordination von Umweltrecht und Raumplanung im Bund sowie die schleppenden Verfahren in Behörden und Gerichten. Beat Jans von der Naturschutzorganisation Pro Natura wird noch deutlicher: "Die Kritik am Verbandsbeschwerderecht kaschiert Planungsmängel von Gemeinden, Behörden und Kantonen". Als grundlos beurteilt er die Kritik, das Verbandsbeschwerderecht sei ein "Wachstumshemmer". Ein quantifizierbarer Einfluss des Verbandsbeschwerderechts auf die Bautätigkeit ist nicht feststellbar. Die Umweltverbände sind sich darin einig, dass Konflikte vermieden werden könnten, wenn Raumplanung und Umweltschutz von Bund, Kantonen und Gemeinden besser koordiniert würden. Sie kritisieren, dass BUWAL und Bundesamt für Raumentwicklung (are) zu sehr die Zügel schleifen lassen, und dass einzelne Kantone und Gemeinden versuchen, sich durch "laissez faire" Standortvorteile zu verschaffen. Diese Politik schaffe Potenzial für Konflikte und bringe auch Investoren in Schwierigkeiten. Die Umweltverbände appellieren daher an Bund, Kantone und Gemeinden, dafür zu sorgen, dass die Umweltauflagen bereits auf Planungsstufe konsequent durchgesetzt werden. Sie fordern mit Nachdruck, dass Umweltrecht und Raumplanung vom Bund aktiv koordiniert werden, und dass Behandlungsfristen für Behörden und Gerichte eingeführt werden. Um Konflikte schon gar nicht entstehen zu lassen, fordern sie eine Vereinheitlichung der kantonalen Baurechte sowie die Einführung eines Verbandsbeschwerderechts für UVP-Vorhaben im Raumplanungsgesetz. Auch die Einführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) soll geprüft werden. Die Umweltverbände sind auch offen für die Idee, Qualitäts-Standards zur Handhabung des Verbandsbeschwerderechts einzuführen. Dies trage dazu bei, Vorwürfe des Missbrauchs zu entkräften. Die Verbände nehmen Kritik an ihrer Arbeit ernst und sind unabhängig von der politischen Debatte bemüht, das interne Management der Beschwerdetätigkeit laufend zu verbessern. Klare Grundsätze der Verbände in Sachen Geld Um künftig rascher und konsequent auf Bestechlichkeitsvorwürfe reagieren zu können, haben die elf beschwerdeberechtigten Organisationen den Umgang mit dem Verbandsbeschwerderecht in fünf öffentlich einsehbaren Grundsätzen geregelt. Zum Beispiel Stillschweigeklauseln in Vereinbarungen sind danach ausgeschlossen. Die Verbände sind bestrebt, grösstmögliche Transparenz zu schaffen. Für weitere Fragen: Beat Jans, Pro Natura, 061 317 92 22 oder Christof Dietler, 079 777 78 37

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.