Umweltverbände wehren sich für das Beschwerderecht

 

Das Verbandsbeschwerderecht ist eines der erfolgreichsten Instrumente, um das Umweltrecht zu vollziehen. Das wissen die Umwelt- und Heimatschutzverbände seit langem – und die Gegner des Beschwerderechts eigentlich auch. Doch diese stecken den Kopf in den Sand und wollen nur eines: das Verbandsbeschwerderecht abschaffen. Am Valentinstag wehrten sich Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz, der WWF und der VCS an einer gemeinsamen Pressekonferenz gegen die drohende Demontage des Umweltrechts.

Dem Beschwerderecht der Umwelt- und Heimatschutzverbände droht erneut die Abschaffung. Mit einer parlamentarischen Initiative will Ständerat Hans Hofmann (SVP, ZH) das Verbandsbeschwerderecht schwächen, Nationalrat Jakob Freund (SVP, AR) will es mit demselben Mittel sogar abschaffen. Sie hängen den Umweltverbänden das Verhinderer- und Verzögerer-Image an und reden von «untragbaren» wirtschaftlichen Schäden. Über Freunds Initiative berät am 17. Februar die Rechtskommission des Nationalrats.

Gegen die beiden Vorstösse wehren sich die betroffenen Verbände vehement. An der gemeinsamen Pressekonferenz vom 14.Februar in Bern haben Vertreterinnen und Vertreter von Pro Natura, dem WWF, der Stiftung Landschaftsschutz und dem Verkehrsclub der Schweiz erneut aufgezeigt, dass das Verbandsbeschwerderecht zu den kostengünstigsten und effizientesten Mitteln zählt, um das Umweltrecht zu vollziehen. «Die Abschaffung des Beschwerderechts würde uns in die Steinzeit des Natur- und Heimatschutzes zurückwerfen. Ein solches Vorhaben steht in krassem Widerspruch mit den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung», sagte Pro Natura Präsidentin Silva Semadeni.

Mit aktuellen Fallbeispielen unterstrichen Carsten Schmidt vom Rechtsdienst des WWF und VCS-Geschäftsleiter Peter Saxenhofer Semadenis Aussage. Der WWF rettete in Böttstein (AG) mit einer Beschwerde einen national bedeutenden Wildwechsel. Der VCS erkämpfte im Fall des Fachmarktzentrums Adliswil den Grundsatz, wonach publikumsintensive Grossprojekte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen werden müssen. «Wir bereichern uns nicht an Beschwerden, sondern wir tun etwas für alle», sagte Schmidt, «Umweltorganisationen führen nicht Beschwerde, weil sie verhindern
wollen. Sie schützen damit anerkannte Werte wie Heimat, Natur und Gerechtigkeit.»

Die Organisationen setzten ihr Beschwerderecht sparsam ein. Lediglich eine von 100 Beschwerden bei kantonalen Verwaltungsgerichten stammt von Verbänden. Die überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote zeigt indes, dass die Klagen berechtigt sind. Vor Bundesgericht gewinnen die Verbände im Durchschnitt in zwei von drei Fällen. Die demokratische Legitimierung ist für die Anwälte von Natur und Umwelt ebenfalls gegeben. Die Verbände vertreten mehrere hundertausend Mitglieder in der ganzen Schweiz.

«Offenbar reicht die seriöse Arbeit alleine nicht mehr zur Verteidigung des Verbandsbeschwerderechtes», monierte Pro Natura Zentralsekretär Otto Sieber. Die Umweltverbände würden deshalb eine Informationsoffensive starten. Sie wollen der Bevölkerung mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit aufzeigen, welche Werte bei Beschwerdefällen auf dem Spiel stehen. «Zudem setzen die Verbände alles daran, die bereits jetzt schon hohe Qualität der Einsprachen und Beschwerden noch weiter zu erhöhen», versprach Sieber.

Dieses Communiqué erscheint auch in französischer Sprache und unter www.pronatura.ch
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Weitere Auskünfte:
Raimund Rodewald, Geschäftsführer Stiftung Landschaftsschutz, Tel. 031 312 20 01
Peter Saxenhofer, Geschäftsleiter VCS, Tel. 031 328 82 20; 079 643 34 15
Carsten Schmidt, WWF Rechtsdienst, Tel. 01 297 22 43; 076 393 30 60
Silva Semadeni, Pro Natura Präsidentin, Tel. 081 250 17 20
Otto Sieber, Pro Natura Zentralsekretär, Tel. 061 317 91 44; 079 706 76 18

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.