Ungebrochener Erfolg der Umweltverbände

 

Erstmals können die Umweltverbände der Schweiz eine gemeinsame Auswertung ihrer Beschwerdetätigkeit präsentieren. Nur gerade 18 Fälle gelangten 2003 zur Beurteilung an ein Verwaltungsgericht oder an das Bundesgericht. In 62% davon wurde die Beschwerde der Verbände gutgeheissen. Das zeigt, dass längst nicht alle Behörden gewillt sind, das geltende Umweltrecht zu vollziehen. Das Verbandsbeschwerderecht bleibt deshalb ein notwendiges und erfolgreiches Mittel zur Durchsetzung der bestehenden Umweltgesetzgebung.

Die Umweltverbände der Schweiz, welche von der Möglichkeit der Verbandsbeschwerde Gebrauch machen, haben erstmals eine gemeinsame Statistik über ihre Aktivitäten erstellt. Im Jahre 2003 wurden 172 Verfahren abgeschlossen, pendent am Jahresende waren 484 Rechtsfälle. An der Statistik beteiligten sich die Organisationen Pro Natura, VCS, WWF, Schweizer Heimatschutz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Schweizer Vogelschutz, Equiterre und ÄrztInnen für Umweltschutz.
Gut zwei Drittel aller Fälle (63%) wurden auf der untersten Stufe, in der Regel im Rahmen des Einspracheverfahrens in der Gemeinde, erledigt. Erfahrungsgemäss können offensichtliche Projektmängel auf dieser Ebene durch Projektänderungen behoben werden. Ein längeres Verfahren erübrigt sich. 58% aller Fälle konnten ohne Entscheid beigelegt werden. Entweder wurde das Projekt oder die Einsprache zurückgezogen, oder dann einigten sich die Konfliktparteien auf dem Verhandlungsweg über eine rechtskonforme Lösung.
Nur in einem von zehn Fällen gelangten die Umweltverbände im vergangenen Jahr an ein kantonales Verwaltungsgericht oder an das Bundesgericht. Die Erfolgsquote von 62% auf dieser Stufe zeigt, dass es immer noch etliche Behörden gibt, welche das geltende Umweltrecht nicht anwenden. Genau hier greift das Verbandsbeschwerderecht, weil es die gerichtliche Überprüfung behördlicher Entscheide ermöglicht. Die erstmals umfassend erstellte Statistik zeigt aber auch, dass das Beschwerderecht sorgfältig eingesetzt wird. In nur 18 Fällen in der ganzen Schweiz wurde das Rechtsverfahren bis auf Stufe kantonales Verwaltungsgericht oder Bundesgericht weitergezogen. Damit ist deutlich belegt, dass das Verbandsbeschwerderecht in den seltensten Fällen zu Verzögerungen bei Bauprojekten führt.
Die Umweltverbände fordern deshalb die Kritiker des Verbandsbeschwerderechtes auf, diese Fakten zur Kenntnis zu nehmen und in der aktuellen politischen Auseinandersetzung von weiteren an den Realitäten vorbeizielenden Unterstellungen abzusehen.

Rückfragen: Philipp Maurer, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz, 01 254 57 00

Download Pressetext www.heimatschutz.ch/de/pressroom_d.htm
Weitere Informationen: www.verbandsbeschwerde.ch

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.