Stadionprojekt Hardturm Zürich: VCS verzichtet auf Weiterzug

 

Die zuständige UVP-Kommission des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) hat diesen Freitag entschieden, im Fall des Fussballstadions Zürich auf einen Weiterzug der Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu verzichten. Die Kommission stuft die möglichen Verbesserungen für die Umwelt als zu gering ein. Im anschliessenden Baubewilligungsverfahren wird der VCS aber keine weiteren Konzessionen zulasten der Umwelt akzeptieren.

Der Verkehrs-Club der Schweiz verzichtet auf einen Weiterzug der Beschwerde im Fall des Fussballstadions Hardturm Zürich. Die zuständige UVP-Kommission fasste diesen Entscheid heute Freitag. Massgebend für den Entscheid waren rein sachlich-rechtliche Erwägungen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte dem VCS im vorhergehenden Rekursentscheid zum Stadionprojekt Hardturm Zürich teilweise Recht gegeben, indem die ursprünglich vorgesehenen 1150 Parkplätze auf 816 reduziert wurden. Während die Stadt Zürich jährlich 3,4 Millionen Fahrten bewilligt hatte, reduzierte der Regierungsrat diese Zahl auf 2,7 Millionen Fahrten. Der regierungsrätliche Stadionentscheid stellt in den Augen des VCS Schweiz eher eine salomonische Lösung dar, denn eine konsequente Anwendung des Umweltrechts. Eine rechtliche Analyse des Entscheids zeigt, dass seine Anfechtung grundsätzlich möglich wäre.
Es sprechen aber auch sachlich-rechtliche Überlegungen gegen einen Weiterzug. Die möglichen Verbesserungen für die Umwelt, die mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde realistischerweise erwartet werden können, wären zu gering. Aus diesem Grund verzichtet der Verkehrs-Club der Schweiz auf den Weiterzug der Beschwerde. Im anschliessenden Baubewilligungsverfahren wird der VCS aber streng darauf achten, dass die Baubehörde nicht noch weiter gehende Konzessionen zulasten der Umwelt machen wird. Der VCS bleibt am Ball.

Für Rückfragen: Felix Adank, Leiter Kommunikation, 031 328 82 50

 

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