Vernehmlassung Rechtskommission Ständerat zu UVP und Verbandsbeschwerderecht: Trotz seriöser Arbeit Nachbesserungen zwingend notwendig

 

Elf nationale Umweltorganisationen begrüssen in ihrer Vernehmlassungsantwort die sachliche Arbeit der Rechtskommission des Ständerates. Viele der zahlreichen neuen gesetzlichen Detailbestimmungen halten einer fachlichen Prüfung nicht stand und sind für die beschwerdeberechtigten Organisationen (noch) nicht akzeptabel.

Die Rechtskommission hat sich bei ihren bis zum 28. Februar 2005 in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzesrevisionen nicht von der rechtspopulistischen Stimmung geben Natur-, Umwelt- und Heimatschutz beeinflussen lassen. Wie dies der Bundesrat schon am 1. Oktober 2004 getan hat, stellt sich auch die Rechtskommission hinter das Verbandsbeschwerderecht (VBR). Auf dem Weg, aber nicht am Ziel. Die beschwerdeberechtigten Natur-, Umwelt- und Heimatschutzorganisationen sind überzeugt, dass die Rechtskommission Nachbesserungen und Vereinfachungen vornehmen kann, die auch den Bauherren entgegen kommen. Verbesserungen sind notwendig, weil: - der Kreis der Objekte, die einer Umweltverträglichkeit (UVP) und damit dem VBR unterstehen, unsachgemäss eingegrenzt wird; - der Weg über das Gespräch zwischen Bauherren und Organisationen völlig unattraktiv gemacht wird. - unsachgemäss formulierte Restriktionen zur Beschwerdeberechtigung die Verfahren unnötig verkomplizieren. Dadurch können für alle Beteiligten unerfreuliche zusätzliche Verzögerungen entstehen; - Organisationen finanziell stärker belastet werden; - die Organisationen bei der Beschwerdeerhebung bürokratische Prozeduren einhalten müssen, die keinen ersichtlichen Nutzen für die Qualität des VBR bringen. Erneut rufen die Organisationen in Erinnerung, dass bei einer Schwächung des VBR auch der Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung leidet. Die Arbeit der Rechtskommission des Ständerates hat eine allgemeine Versachlichung bewirkt. Dies ermöglicht es, die wirklichen Probleme anzugehen. Bei diesen Problemen handelt es sich nicht um das VBR, sondern um: - zu lange Verfahrensdauern, - unterschiedliche Rechtsgrundlagen in den Kantonen (Baugesetze), - mangelhafte Koordination von Raumplanung und Umweltrecht. Der Ständerat wird erfreulicherweise bereits am 3. März 2005 die Koordination von Umweltschutz und Raumplanung angehen (voraussichtliche Überweisung der Motion der Rechtskommission). Es wird den Gegnern des VBR künftig kaum mehr glaubhaft gelingen, einerseits gegen Verbandsbeschwerderecht und Umweltorganisationen loszuschlagen und anderseits die wirklichen Probleme zu ignorieren. Weitere Auskünfte: Carsten Schmidt, Rechtsdienst WWF, 01 297 22 43; Raimund Rodewald, Stiftung für Landschaftsschutz, 031 312 20 01; Beat Jans, Pro Natura, 061 317 92 22; Adrian Schmid, VCS, 076 342 39 51; Philipp Maurer, Heimatschutz, 01 254 57 00; Christof Dietler, Koordination VBR, 081 286 36 21. Siehe auch: www.verbandsbeschwerde.ch Die vollständige Vernehmlassung der Verbände kann dort unter der Rubrik „Unterlagen“ eingesehen werden.

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.