Statistik 2004: Zahlen belegen Notwendigkeit des Beschwerderechts

 

Elf Umweltorganisationen schaffen gemeinsam Transparenz bezüglich ihrer Beschwerden. In 78 % der im Jahr 2004 abgeschlossenen Rechtsfälle mussten die Behörden Korrekturenzu Gunsten der Natur anbringen, da sich die Bauvorhaben als nicht rechtskonform erwiesen. Zwei Drittel aller Fälle erledigten sich bereits auf Gemeindestufe. Die Statistik 04 belegt den Wert des Beschwerderechts als ergänzendes Mittel zur Durchsetzung des Umweltrechts.

Die Güterabwägung zwischen Nutzung und Schutz der natürlichen Ressourcen muss gemäss der Schweizer Natur- und Umweltschutzgesetzgebung sorgfältig vorgenommen werden. Die Behörden erfüllten diese Pflicht im Jahr 2004 nicht bei allen Bauvorhaben. Aus diesem Grund machten die Umweltorganisationen von ihrem Beschwerderecht Gebrauch. Die unter der Federführung des Schweizer Heimatschutzes von elf Umweltorganisationen erarbeitete Jahresstatistik 2004 weist exakt 208 abgeschlossene Verfahren aus. Bei 78 % aller Projekte (162 Fälle) waren nach Interventionen der Umweltorganisationen Korrekturen notwendig. Die grosse Mehrheit der Fälle (62 %) wurde rasch und ohne Verzögerung bereits auf Gemeindestufe beigelegt. Der Weiterzug an Verwaltungs- oder Bundesgericht bildete die grosse Ausnahme. Nur gerade 4 % der Fälle (8 Verfahren) wurden vor Bundesgericht abgeschlossen. Sorgfalt mit hoher Erfolgsquote untermauert Die Umweltorganisationen haben in ihrer Selbsteinschätzung immer von einem zurückhaltenden, sorgfältigen Gebrauch des vom Bundesrat vergebenen Beschwerderechts gesprochen. Dies können die Organisationen zum zweiten Mal mit gemeinsam publizierten Jahreszahlen belegen. Vor Bundesgericht wurden im Jahr 2004 sechs der total acht abgeschlossenen Verfahren gutgeheissen. Eine von der Universität Genf im Februar 2005 veröffentlichte Studie zeigt, dass diese Gutheissungsquote im mehrjährigen Mittel liegt. Zwischen 1996 und 2003 wurden gemäss der Uni Genf 63 % der Fälle der Umweltorganisationen gutgeheissen. Neben der hohen Erfolgsquote gibt die Statistik 2004 weitere Hinweise auf den sorgfältigen Umgang mit dem Verbandsbeschwerderecht: - Nur 7 % aller offenen Verfahren sind Verwaltungsgerichtsbeschwerden. - Angesichts von jährlich 100000 Baubewilligungen und äusserst reger Bautätigkeit auch ausserhalb der Bauzone sind 104 pendente Beschwerden und Rekurse eine bescheidene Zahl. Transparenz als Grundlage zur Optimierung Die Umweltorganisationen arbeiten weiter an der Verbesserung der Handhabung des Verbandsbeschwerderechts. Neben der Erfassung sämtlicher Fälle werden auch Erfahrungen ausgetauscht und das Rollenverständnis hinterfragt. Brigit Wyss, Juristin und Projektleiterin Umweltrecht bei Pro Natura dazu: „Wir können und wollen keine Umweltpolizei oder Schattenbehörde sein.“ Philipp Maurer, Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutzes, zeichnete verantwortlich für die Auswertung sämtlicher Rechtsfälle der elf Umweltorganisationen. Er betont: „Mit der gemeinsamen Statistik schaffen wir Transparenz. Offenheit und Qualität im Beschwerdewesen sind uns ein wichtiges Anliegen.“ Da einzelne Fälle im Jahr 2004 sehr viel Staub aufgewirbelt haben, ortet Maurer einen grossen Nachholbedarf bei der Kommunikation. Weitere Auskünfte: Philipp Maurer, Heimatschutz, 079 737 60 77; Carsten Schmidt, Rechtsdienst WWF, 01 297 22 43; Raimund Rodewald, Stiftung für Landschaftsschutz, 031 312 20 01; Beat Jans, Pro Natura, 061 317 92 22; Brigit Wyss, Pro Natura, 061 317 92 41; Adrian Schmid, VCS, 076 342 39 51; Christof Dietler, Koordination VBR, 081 286 36 21. Siehe auch: www.verbandsbeschwerde.ch

Kontakt: Koordination Verbandsbeschwerderecht, Mainstation 1901, 7000 Chur; TEL 081 286 36 21, FAX 081 286 36 97, MAIL kontakt@verbandsbeschwerde.ch

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.