Ceneri-Basistunnel: Verbesserungen am Projekt gefordert

 

Die gesamtschweizerischen und Tessiner Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen fordern mit ihrer Einsprache Verbesserungen beim Lärmschutz, den Schutz von wertvollen Waldgebieten und die Realis

Lärmschutz bei Giubiasco/Camorino. Zum Schutz der Bevölkerung von Giubiasco sind die Lärmschutzmassnahmen im besiedelten Gebiet der nördlichen Magadinoebene soweit zu verbessern, dass die Planungswerte der Lärmschutzverordnung eingehalten werden. In diesem Gebiet entsteht aufgrund des Auflageprojekts die schwer verständliche Situation, dass diejenigen AnwohnerInnen im Einflussbereich der Bahnlinie vor Lärm gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) geschützt werden, die lediglich von den Immissionen der Neubaustrecke betroffen sind. Das bedeutet, dass die Planungswerte (PW) eingehalten werden. Jene, die aber die komplexen Immissionen der Stammlinie und der Neubaustrecke erfahren werden, sollen demgemäss nur nach der Massgabe der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) geschützt werden und nur von Schallschutzmassnahmen profitieren werden, wenn der wesentlich höhere Alarmwert überschritten wird. An dieser Situation wird offenbar, dass die Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) dem im Umweltschutzgesetz verankerten Vorsorgeprinzip, das den im Anhang 4 der LSV genannten Grenzwerten zugrunde gelegt ist, widerspricht. Die gegenüber dem IGW niedrigeren Planungswerte (PW) sind ausdrücklich zur Erfüllung des Vorsorgeprinzips festgelegt worden. Die Organisationen sind der Ansicht, dass die VLE auf den Strecken, wo dereinst der gesamte Verkehr der NEAT zusammen mit dem "Stammlinienverkehr" zirkulieren wird, nicht angewendet werden kann, weil dies einer Umgehung der Lärmschutzverordnung und des Vorsorgeprinzips entspricht. Sigirino Dass mit dem Zwischenangriff Sigirino eine zentrale Baustelle mit optimierten Transportwegen für grosse Teile des Ausbruchmaterials gefunden wurde, ist grundsätzlich positiv. Mit dieser zentralen Deponie ist jedoch ein grosser und langfristiger Eingriff in die Lebensräume verbunden, der durch verschiedene Massnahmen gemildert werden muss. Besonders wertvolle Waldstandorte dürfen nicht beeinträchtigt werden und der Wildkorridor von nationaler Bedeutung muss wiederhergestellt werden. Dazu ist einerseits die Grösse des Deponiekörpers zu begrenzen und andererseits ist eine Grünbrücke zur Überwindung der Kantonsstrasse zu realisieren. Eine Grünbrücke wird sich gleichzeitig positiv auf die Sicherheit für den Verkehr auf der Kantonsstrasse und der Autobahn auswirken. Villa Negroni (Vezia) Es ist ein grosses Anliegen der Organisationen, das wichtige und geschützte Kulturdenkmal vor Schäden zu bewahren und sicher zu stellen, dass allfällige durch die Bautätigkeit verursachte Schäden behoben werden. Deshalb fordern sie ergänzende Vorkehrungen zum Schutz des Kulturdenkmals, wie die Aufnahme eines Rissprotokolls. Weitere Auskünfte: Luca Vetterli, Pro Natura TI, Tel. 091 835 57 67 Martin Furter, Vertreter der Organisationen, Tel. 061 981 38 77

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.