Haltung Verbände zur Parlamentarischen Initiative Hofmann (SVP, ZH) und zur aktuelle Debatte zum Verbandsbeschwerderecht, April 2004

 

Zusammengefasst nehmen die Verbände zur parlamentarischen Initiative Hofmann folgendermassen Stellung:

a) Verfahrensfragen und Diskussion Umweltrecht auseinander halten.
Die mittels einer gezielten Kampagne an die Öffentlichkeit gebrachten Streitfälle bei einzelnen Projekten wie Einkaufszentren zeigen Probleme mit dem Vollzug insbesondere von Lärm- und Luftschutzbestimmungen auf. Immer wieder wird die mangelhafte Abstimmung zwischen diesen Bestimmungen und der Raumplanung als Nachteil angeführt. Die Verbände sind daher überzeugt: es braucht planerische Vollzugshilfen bei verkehrsintensiven Anlagen. Die Diskussion ist auf dieser Ebene zu führen und nicht beim Verbandsbeschwerderecht. Die Verbände sind gerne bereit, bei der besseren Abstimmung des Vollzugs der erwähnten Gesetze und Verordnungen mitzuhelfen. Änderungen beim Verbandsbeschwerderecht drängen sich hingegen nicht auf.

b) Keine Gesetzesänderung aufgrund von Einzelfällen.
Das Verbandsbeschwerderecht (VBR) ist für die Verbände ein unverzichtbares Mittel für den Vollzug des materiellen Umweltrechts in seinen verschiedensten Facetten. Die Bedeutung reicht weit über die Dimension des Konflikts zwischen einzelnen Bauherren wie der Migros mit einzelnen VCS-Sektionen hinaus. Diese Konflikte dürfen nicht dazu führen, dass Bundesgesetze nach subjektiven Erfahrungen bei einzelnen Projekten geändert werden. Zu bedenken ist zudem, dass die Konfliktfälle auf die Debatte in der Ständerats-Kommission mittels einer gesteuerten Kampagne an die Öffentlichkeit gebracht wurden. Das Parlament sollte sich durch diese Kampagne nicht zu Gesetzesänderungen verleiten lassen.

c) Verbandsbeschwerderecht hindert Wachstum nicht.
Das VBR dient auch aus der Sicht der Verbände nicht dazu, gesellschafts- oder strukturpolitische Ziele zu verfolgen. Das VBR ist einzig und alleine dazu da, um auf Einhaltung der bestehenden Gesetze pochen zu können. Nicht mehr und nicht weniger. Das VBR wird von den Verbänden nicht gegen ein Wachstum der Schweizer Wirtschaft eingesetzt. Aus Sicht der Verbände ist Wachstum innerhalb der geltenden Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung sehr wohl möglich.

d) Verbände stellen sich ohne Vorbehalt hinter UVEK-Verhandlungsempfehlungen.
Die Verhandlungsempfehlungen des UVEK (von Bundesrat Leuenberger am 30. Januar 2004 verabschiedet) werden positiv beurteilt. Die Verbände wollen sich in Verhandlungen vollumfänglich an das Papier halten. Verhandlungen sollen aber immer freiwillig sein – sowohl für Verbände als auch für Bauherren. Mit dem Papier sollen zuerst Erfahrungen gesammelt werden. Auch dies ist ein Grund, warum die Verbände übereilte Gesetzesänderungen ablehnen.

e) UVP-Evaluation umsetzen.
Die UVP-Pflicht und das VBR sind (zu Recht) eng miteinander verknüpft. Die Evaluation UVP (Bericht wurde vom Bundesrat am 18.2.04 verabschiedet) ist eine gute Diskussionsgrundlage zur Überprüfung von Verfahren und Gesetzesgrundlagen bei der UVP.

f) Verbandsbeschwerderecht wird sorgfältig gebraucht, ist erfolgreich und führt kaum zu Verzögerungen.
Das VBR hat sich bewährt (siehe hohe Erfolgsquote). Zudem wird den Verbänden von unabhängiger Seite immer wieder ein sorgfältiger Umgang mit dem Beschwerderecht eingeräumt (vergleiche CETEL/Uni Genf-Gutachten aus dem Jahr 2000). Die Verbände haben in den letzten Jahren stark in die Qualitätssicherung bei Einsprachen und Beschwerden investiert. Die Verbände stellen eine stetige Qualitätszunahme fest. Interne Richtlinien sichern eine einheitliche Handhabung des VBR. Das CETEL-Gutachten bestätigt, dass die Beschwerden von Umweltorganisationen nur einen kleinen Teil aller Einsprachen oder Beschwerden in Verwaltungssachen ausmachen.

Bern/Chur, cd/15.April 04

Für weitere Fragen: Christof Dietler, Projektleiter "Eine Zukunft für das Verbandsbeschwerderecht”, Tel. 081 286 362; www.verbandsbeschwerde.ch; E-Mail: kontakt@verbandsbeschwerde.ch

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.