Giesene/Kandergrund: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde der SL und der Pro Natura gut

 

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) und die Pro Natura Bern erhielten mit ihrem Rekurs gegen die geplante Alpstrasse Giesene vom dem Berner Verwaltungsgericht teilweise Recht. Die praktisch auf der ganzen Länge im Wald geführte Strasse bedarf einer Rodungs- und Ausnahmebaubewilligung. Zudem muss die Schutzwürdigkeit des Gebietes und dessen Beeinträchtigung durch die Strasse vom Buwal und vom Bundesamt für Landwirtschaft eingehend geprüft werden.

Die Alpgenossenschaft Giesene beabsichtigte die Neuerschliessung der Alp Giesene. Anstelle des Zügelweges und der bestehenden sanierungsbedürftigen Personentransportseilbahn ab Mitholz war eine 4,27 km lange, 3-5,5 m breite und asphaltierte Alpstrasse mit dem Ausbaugrad für 28t-Lastwagen geplant. Der Weg führt durch einen praktisch unbewirtschafteten, vom Lothar beeinträchtigten Bergwald SL, der in Teilen schutzwürdige Objekte gemäss Waldnaturschutzinventar (WNI) aufweist. Die Strasse weist zahlreiche Wendeplatten auf und würde als Zapfenzieher den Steilhang zerschneiden. Die Verbände haben sich klar für einen Weiterbetrieb der bestehenden, landschaftlich unproblematischen Personentransportseilbahn ausgesprochen.
Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) und Pro Natura (Pro Natura Schweiz, Bern und Berner Oberland) fochten den Entscheid der kantonalen Bodenverbesserungskommission beim Verwaltungsgericht an, das ihnen nun in gewichtigen Punkten Recht gab. Die Verbände machten nämlich geltend, dass für eine Alpstrasse, die in keiner Weise für die Waldnutzung und –bewirtschaftung notwendig sei, eine Rodungsbewilligung und eine Baubewilligung nach Art. 24 RPG zwingend wäre. Damit müsste auch frühzeitig das Buwal angehört und eine umfassend Interessenabwägung vorgenommen werden.

Das Verwaltungsgericht folgte nun in diesen Punkten vollumfänglich der Argumentation der Beschwerdeführerinnen und passt damit die langjährige Praxis im Kanton Bern, wonach Alpstrassen praktisch immer auch als forstdienlich erklärt wurden, der aktuellen bundes- und kantonalrechtlichen Linie an. Da das Vorhaben einen Erschliessungsperimeter von 396,9 ha aufweist und damit die Grenze von 400 ha knapp nicht erreicht, lehnt das Gericht das Begehren der Verbände für eine Umweltverträglichkeitsprüfung ab.

Falls das Strassenprojekt von der Alpgenossenschaft dennoch weiterverfolgt wird, müsste eine Rodungsbewilligung für mindestens 40000 m2 Wald ersucht werden. Die Schutzorganisation hoffen angesichts dieser grossen Hürden, dass die Alpgenossenschaft sich nun für die Sanierung der Personenseilbahn einsetzt.

STIFTUNG LANDSCHAFTSSCHUTZ SCHWEIZ Raimund Rodewald, Geschäftsleiter SL
Kontaktperson für die Pro Natura: Hans Fritschi, Unterseen, 033/822 58 70

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.