WestSide: Erfolg für den VCS

 

Der VCS freut sich, dass der Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) klar ausgefallen ist. Der VCS hat in den meisten Punkten seiner Beschwerde Recht erhalten und verzichtet deshalb auf einen Weiterzug.

In den wesentlichen Punkten wurde der Bauentscheid der BVE geklärt und eine Rechtssicherheit hergestellt. Der VCS hat Recht erhalten: Kein Weiterzug In wichtigen Punkten hat der VCS mit seiner Beschwerde Recht erhalten, insbesondere:
Die Bedingungen und Auflagen für den Bau und Betrieb des WestSide sind jetzt klar zusammengestellt: Rechtssicherheit.
Die Regeln zur Überwachung und Einhaltung des Verkehrsaufkommens ("Fahrten-Controlling") sind nicht mehr kündbare Vereinbarungen, sondern bindende Auflagen: Verbindlichkeit.
Die Migros muss jetzt damit rechnen, dass sogar Nutzungsänderungen verfügt werden können, wenn das Fahrtenkontingent überschritten wird: Griffigkeit.

In einigen Punkten wurden die Forderungen des VCS nicht erfüllt, z.B. wurde die Parkplatzzahl nicht reduziert. Das Risiko, das aus diesem Umstand erwächst (Überschreitung des Fahrtenkontingents), trägt jedoch die Betreiberin.

Rita Haudenschild, Geschäftsleiterin VCS Kanton Bern 031 318 54 44
Fredi Dällenbach, Vizepräsident VCS Regionalgruppe Bern 031 307 26 26

Verbandsbeschwerderecht: VCS setzt auf Transparenz

 

Umweltorganisationen und besonders der VCS stehen zurzeit unter massivem Druck von Migros und Economiesuisse. Der Vorwurf: Einsprachen und Beschwerden blockierten Investitionen in Milliardenhöhe. Man schlägt den Sack und meint den Esel: Umweltschutz und Verbandsbeschwerderecht sollen geschwächt werden. Der VCS diskutiert am kommenden 15. Mai an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung seine künftige Strategie. Bei den viel kritisierten finanziellen Entschädigungen will er Transparenz schaffen.

Der Verkehrs-Club der Schweiz mit seinen 140'000 Mitgliedern ist Opfer einer beispiellosen Kampagne von Migros und Economiesuisse, die von vielen Medien kolportiert wird. Hintergrund der massiven Verunglimpfungen: Der harte Verdrängungskampf im Detailhandel, der Versuch gewisser Grossverteiler, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen und die oft lasche Haltung der Bewilligungsbehörden. Soll Profitdenken vor Respektierung der Umwelt und der Gesundheit der betroffenen Menschen stehen? Der VCS setzt sich anwaltschaftlich und konstruktiv für die Einhaltung des Umwelt- und Planungsrechts ein. Der VCS ist aber auch gefordert, sein Handeln besser zu erklären und Transparenz zu schaffen. Kommenden 15. Mai diskutiert eine ausserordentliche Delegiertenversammlung über die künftige Handhabung des Verbandsbeschwerderechts. Das Ziel ist eine bessere nationale Koordination und die Schaffung grösstmöglicher Transparenz in der Anwendung dieses wichtigen Instruments des Umweltrechts. Der VCS-Zentralvorstand unterbreitet den Delegierten entsprechende Anträge.
Der Verkehrs-Club der Schweiz will namentlich auch die umstrittenen finanziellen Entschädigungen offenlegen: Der Zentralvorstand hat an seiner Sitzung vom 28. April festgehalten, er billige keine Vereinbarungen, in denen Konventionalstrafen, Bussen oder andere Begünstigungen für den VCS vorgesehen sind. Der Rückzug von Beschwerden gegen Bezahlung an den VCS oder an Dritte sei strikte untersagt. Der VCS-Zentralvorstand lehnt bei Vergleichen auch jede Entschädigung ab, die den effektiven Aufwand übersteigt. Der VCS Schweiz betont, noch nie solche Zahlungen entgegengenommen zu haben.
Der Verkehrs-Club der Schweiz macht vom Verbandsbeschwerderecht sorgfältig und zurückhaltend Gebrauch – und er beweist seit 1979, dass er ein erfolgreicher Anwalt der Umwelt und anerkannter Experte in Fragen nachhaltiger Mobilität ist.

Für Rückfragen:
Franziska Teuscher, VCS-Zentralpräsidentin, Tel. 079 608 91 03

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.