Schräge Begründung zu querem Entscheid

 

Die Botschaft des Bundesrates zur Initiative des Zürcher Freisinns ist bemerkenswert und hat historischen Wert. Es dürfte in der Geschichte kaum eine Sachvorlage gegeben haben, an der der Bundesrat so viele Nachteile und Unklarheiten bemängelt hat, um sie dann trotzdem zur Annahme zu empfehlen. Die Volksinitiative will das Verbandsbeschwerderecht faktisch abschaffen und wird auch innerhalb der FDP als untauglich bezeichnet. In einer Kehrtwende hatte der Bundesrat am 2. Mai 2007 seine bisherige Haltung und insbesondere den ablehnenden Entscheid vom 13. September 2006 umgestossen.

Die Botschaft des Bundesrates ist gespalten und unverständlich. Der Bundesrat nennt die Nachteile der Initiative: - sie führt zu einer Schwächung des verfassungsmässigen Gebots der richtigen Umsetzung des Bundesrechts; - sie erschwert die einheitliche Durchsetzung des Rechts (Kantönligeist); - sie schafft eine Differenz zum EU-Recht und verhindert die Ratifizierung der von der Schweiz unterzeichneten Aarhus-Konvention; - die Initiative ist im Wortlaut völlig unklar. Trotzdem befürwortet der Bundesrat die Initiative. Dies ist unverständlich und daher fordern die 17 Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz und Natursport vom Bundesrat eine nachvollziehbare Begründung. Das gilt nicht nur bei Volksinitiativen, die der Bundesrat ablehnt, sondern auch für solche, die er zur Annahme empfiehlt. Die heutige Botschaft des Bundesrates ist unehrlich, da sie verschweigt, dass der Bundesrat sich bis vor kurzem klar hinter das Verbandsbeschwerderecht gestellt hat. Zitat vom 13. September 2006: „Der Bundesrat will nicht, dass dieses Rechtsmittel in zentralen Bereichen geschwächt wird.“ Ebenso unehrlich verschweigt der Bundesrat die negativen Auswirkungen der Initiative auf Natur, Kulturwerte und Umwelt in der Schweiz. Die Botschaft ist rechtsstaatlich bedenklich: Rechtsverbote nach demokratischen Entscheiden einzufordern, ist in einem Rechtsstaat bedenklich. Der Bundesrat ist mit seiner Botschaft und der unsachgemässen Überbetonung von demokratischen Entscheiden in die Populismusfalle getappt. PS: Georg Müller, ehemaliger Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, sowie Alain Griffel, amtierender Professor an der gleichen Hochschule, reagieren mit Unverständnis und Erstaunen über die Zustimmung des Bundesrates zur Initiative (siehe Beilage). Weitere Auskünfte: Beat Jans, Pro Natura, 076 346 86 43; Adrian Schmid, VCS, 076 342 39 51; François Turrian, ASPO/BirdLife-Suisse, 079 318 77 75; Philipp Maurer, Heimatschutz, 044 254 57 00; Martinson, Cathrine, WWF, 079 360 56 75.

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.