Parlamentarische Initiative Hofmann – Entscheid der Rechtskommission des Ständerates ist ein Wolf im Schafspelz!

 

Die Kommission für Rechtsfragen (RK) des Ständerates hat heute der parlamentarischen Initiative Hofmann zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zum Verbandsbeschwerderecht zugestimmt.

Die Umweltverbände sind über diesen Entscheid schwer enttäuscht. Sie erachten den Vorstoss, der wortgleich als Motion bereits im Herbst 2001 im Nationalrat abgelehnt wurde, als Wolf im Schafspelz. Mit dem Vorstoss, der verharmlosend daherkommt, soll der Anwendungsbereich der UVP und damit auch des Verbandsbeschwerderechts massiv eingeschränkt werden. Zudem soll den Verbandsbeschwerden grossteils die aufschiebende Wirkung entzogen werden. Dies ist angesichts der hohen Erfolgsquote der Heimat- und Umweltschutzverbände völlig unsachgemäss. Der Nationalrat hatte aber bereits bei der im Jahr 2001 abgelehnten Motion betont, dass dieser Vorstoss die Türen öffnen würde für eine jahrelange unfruchtbare Debatte über den Sinn und Zweck des Verbandsbeschwerderechts und der Umweltschutzgesetze schlechthin. Dabei haben unabhängige Studien der Universität Genf gezeigt, dass sich das Beschwerderecht in der Praxis bewährt hat. Es ist eines der günstigsten und effizientisten Mittel, um den Vollzug des Umweltrechtes zu garantieren. Zur Zeit liegen die vom UVEK erarbeiteten Verhandlungsempfehlungen zur Vernehmlassung vor. Eine Buwal-Studie zur Evaluation der UVP wird nächstens publiziert. Es ist daher unverständlich, weshalb die RK die Ergebnisse dieser Studien, die vom Parlament in Auftrag gegeben und mit Steuergeldern finanziert wurden, nicht abwarten will, sondern zum jetzigen Zeitpunkt eine neue (jahrelange) Parlaments- und Behördenmaschinerie in Gang setzt. Die zu einer Beschwerde berechtigten Organisationen hoffen deshalb, dass sich die Vernunft im Stöckli in der Junisession durchsetzt und der Initiative Hofmann eine Abfuhr erteilt wird. Weitere Auskünfte: Raimund Rodewald, Geschäftsführer Stiftung Landschaftsschutz, Tel. 031 312 20 01 Carsten Schmidt, Rechtsdienst WWF Schweiz, Tel. 076 393 30 60 Brigit Wyss, Pro Natura Umweltjuristin, Tel. 079 387 31 89

 

Aqua Viva, Archäologie Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Alpen-Initiative, Equiterre, Greenpeace, Greina-Stiftung, Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber, Mountain Wilderness, Naturfreunde Schweiz, Praktischer Umweltschutz Schweiz, Pro Natura, Rheinaubund, SAC-Schweizer Alpenclub, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Fischerei-Verband, Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, Schweizer Heimatschutz, Schweizer Wanderwege SAW, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, VCS Schweiz, WWF.